Begriffserklärung

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Begriff Definition
Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut wird.

Das ist zum Beispiel notwendig:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt
  • wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist
  • zur Entlastung von Angehörigen

Die Pflege findet rund um die Uhr in der Einrichtung statt, bis die Rückkehr nach Hause wieder möglich ist.

Ziel ist dabei die vorübergehende, intensive Betreuung in einer sicheren Umgebung.

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