Begriffserklärung

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Begriff Definition
Verhinderungspflege

Mit der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige eine vorübergehende Auszeit von der Pflege überbrücken. Ein Pflegedienst oder eine andere Person übernimmt dann die Pflege. Die Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden. Dafür steht ein Jahresbudget für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr in Anspurch genommen werden. 

 

Tagesstruktur

Tagesstruktur heißt: Der Tag hat einen festen, wiederkehrenden Ablauf.

Also:
👉 bestimmte Zeiten für Aufstehen, Essen, Aktivitäten und Ruhe.

Das gibt Orientierung und Sicherheit und fördert die Selbstständigkeit. Es unterstützt dabei den Alltag zu strukturieren und ist besonders bei psychischen Erkrankungen von großer Bedeutung. 

Tagespflege

Tagespflege ist ein Betreuungsangebot für pflegebedürftige Menschen, die tagsüber Unterstützung benötigen, aber weiterhin in ihrem eigenen Zuhause leben möchten.

Die Gäste verbringen den Tag in einer Einrichtung, wo sie gepflegt, betreut und in Aktivitäten einbezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel gemeinsame Mahlzeiten, Beschäftigungsangebote, Bewegung und soziale Kontakte. Am Abend kehren sie wieder nach Hause zurück.

Tagespflege entlastet Angehörige und sorgt gleichzeitig dafür, dass pflegebedürftige Menschen gut versorgt sind und ihren Alltag in Gemeinschaft erleben können.

Prophylaxe

Vorsorge steht allgemein für: vorbeugendes Handeln, oder im medizinisch/pflegerischen Sinne - Krankheitsprävention, Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit/Krankheitsvorbeugung, wie z. B. Vorbeugung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Maßnahmen um Kontrakturen, Druckgeschwüren, Thrombosen, Pneumonien, Aspiration oder Infektionen vorzubeugen. 

Pflegegrad

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland vom Medizinischen Dienst (MD) (früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) mittels Pflegegutachten festgestellt, wenn zur Versorgung Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Bei Veränderung der Pflegebedürftigkeit ist eine Änderung des Pflegegrades möglich. 

Pflegedokumentation

Pflegedokumentation ist die schriftliche oder digitale Erfassung aller wichtigen Informationen rund um die Pflege einer Person. Dazu gehören zum Beispiel der Gesundheitszustand, durchgeführte Pflegemaßnahmen, Beobachtungen sowie Veränderungen im Befinden.

Sie dient dazu, die Pflege nachvollziehbar zu machen, die Qualität zu sichern und alle Beteiligten im Team auf dem gleichen Stand zu halten. Außerdem ist die Pflegedokumentation ein wichtiger rechtlicher Nachweis darüber, welche Leistungen erbracht wurden.

 

Pflege

Unter Pflege fallen alle unterstützenden Maßnahmen und Handlungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Anpassung von physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten des alltäglichen Lebens dienen. Pflege stellt ein unerlässliches Element der gesundheitlichen Versorgung und sozialen Absicherung dar. Sie ist im Laufe der Zeit zu einem eigenständigen Bereich im Gesundheitswesen geworden und beinhaltet eine Reihe spezifischer Berufsbilder. Verschiedene Organisationen haben Definitionen entwickelt, um den Begriff Pflege zu definieren und eine Abgrenzung zwischen professioneller und nichtberuflicher Pflege zu ermöglichen.Unter Pflege fallen alle unterstützenden Maßnahmen und Handlungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Anpassung von physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten des alltäglichen Lebens dienen. Pflege stellt ein unerlässliches Element der gesundheitlichen Versorgung und sozialen Absicherung dar. Sie ist im Laufe der Zeit zu einem eigenständigen Bereich im Gesundheitswesen geworden und beinhaltet eine Reihe spezifischer Berufsbilder. Verschiedene Organisationen haben Definitionen entwickelt, um den Begriff Pflege zu definieren und eine Abgrenzung zwischen professioneller und nichtberuflicher Pflege zu ermöglichen.

Mobilisation

Als Mobilisation oder Mobilisierung werden innerhalb der professionellen Pflege alle durchgeführten pflegerischen Maßnahmen umschrieben, die der Förderung und Erhaltung der Bewegungsfähigkeit der gepflegten Person dienen. Der Verlust der dazu notwendigen Fähigkeiten führt neben körperlichen Funktionseinbußen zu Einschränkungen in der Selbständigkeit und kann zu völliger Abhängigkeit und zu sozialer Isolation führen. Die Maßnahmen sollen dabei unterstützen durch Immobilität entstehende Probleme wie Kontrakturen, Wundliegen oder Verminderung der Atemfunktion im Rahmen geplanter Pflege zu vermeiden.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut wird.

Das ist zum Beispiel notwendig:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt
  • wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist
  • zur Entlastung von Angehörigen

Die Pflege findet rund um die Uhr in der Einrichtung statt, bis die Rückkehr nach Hause wieder möglich ist.

Ziel ist dabei die vorübergehende, intensive Betreuung in einer sicheren Umgebung.

Grundpflege

Die Bezeichnung „Grundpflege“ umfasst all solche Hilfestellungen im Alltag, welche der Erfüllung der Grundbedürfnisse dienen und daher wiederkehrende Tätigkeiten betreffen und nicht medizinischer Natur sind. 

Z. B. 

  • Hilfestellung bei der Körperpflege (Körperpflege, Mundhygiene, Haarpflege)
  • Unterstützung beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung
  • Unterstützung bei der mundgerechten Zubereitung von Speisen und bei der Nahrungsaufnahme
  • mobilitätsunterstützende Maßnahmen
Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen sind finanzielle Zuschüsse aus der Pflegeversicherung, die dazu dienen, pflegende Angehörige zu unterstützen und zu entlasten.

Allen pflegebedürftigen Versicherten, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben, steht monatlich der sogenannte Entlastungsbetrag zur Verfügung. Die Pflegekasse zahlt den Entlastungsbetrag zusätzlich zu den weiteren Leistungen der häuslichen Pflege wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Dieser Betrag soll helfen, zusätzliche Betreuungsangebote oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, welche die Pflege zu Hause erleichtern.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Es liegt ein Pflegegrad von 1 bis 5 vor
  • Die Pflege findet zu Hause statt
  • Die Entlastungsleistung wird von einem nach Landesrecht zugelassenen Anbieter oder einer zugelassenen Pflegeeinrichtung erbracht

Der Entlastungsbetrag wird nicht jeden Monat automatisch ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie entsprechende Leistungen in Anspruch genommen haben.

Der Betrag ist variabel einsetzbar:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Betreuung im Alltag
  • Angebote wie Tagespflege

Ziel: Angehörige entlasten und gleichzeitig die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherstellen.

      Biografiearbeit

      Biografiearbeit ist eine strukturierte Form zur Selbstreflexion der Biografie in einem professionellen Setting. Die Reflexion einer biografischen Vergangenheit dient ihrem Verständnis in der Gegenwart und einer möglichen Gestaltung der Zukunft. Aus dieser Sichtweise lassen sich zukünftige Handlungspotenziale entwickeln. Die Biografiearbeit dient in der Pflege dazu den Hintergrund und das bisherige Leben des Patienten zu berücksichtigen und in die Pfegehandlungen mit einzubeziehen. 

      Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI

      Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI sind verpflichtende Pflegeberatungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld von der Pflegeversicherung erhalten.

      Dabei kommt eine qualifizierte Pflegefachkraft in regelmäßigen Abständen nach Hause und überprüft die Pflegesituation. Sie gibt praktische Tipps, zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf und unterstützt pflegende Angehörige bei Fragen oder Unsicherheiten.

      Wie oft diese Beratung stattfinden muss, hängt vom Pflegegrad ab.

      Behandlungspflege

      Die medizinische Behandlungspflege wird über ein Rezept vom Arzt verordnet und umfasst Tätigkeiten wie z. B. die   Wundversorgung , der Verbandwechsel, die  Medikamentengabe , die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

      Anamnese

      Die Anamnese beschreibt im pflegerischen Kontext die Erfragung von potenziell medizinisch/pflegerisch relevanten Informationen durch Fachpersonal (z. B. eine Pflegefachkraft). Dabei antwortet entweder der Patient selbst (Eigenanamnese) oder eine dritte Person (Fremdanamnese). Ziel ist dabei meist die Erfassung der Krankengeschichte bzw. Vorgeschichte eines Patienten im Rahmen einer aktuellen Erkrankung und des Pflegebedarfs und dient als Grundlage für den Beginn der Pflege durch das Pflegepersonal.

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