| Begriff | Definition |
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| Verhinderungspflege | Mit der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige eine vorübergehende Auszeit von der Pflege überbrücken. Ein Pflegedienst oder eine andere Person übernimmt dann die Pflege. Die Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden. Dafür steht ein Jahresbudget für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr in Anspurch genommen werden.
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