| Begriff | Definition |
|---|---|
| ambulante Pflege | Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch Pflegedienste erbracht wird. Ziel der ambulanten Pflege ist es, dass pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Umgebung verbleiben können. Dazu sucht der mobile Dienst die Patienten mehrmals wöchentlich bis mehrmals täglich zuhause auf. Erbracht werden die jeweiligen Pflegeleistungen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen. Manche ambulanten Dienste verfügen über Zusatzqualifikationen, beispielsweise in Palliativpflege für schwerstkranke und sterbende Menschen. Im Rahmen der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung können zusätzliche Leistungen erbracht werden, die über die allgemeine Grund- und Behandlungspflege hinausgehen. Außerklinische Intensivpflege als weitere Spezialisierung ambulanter Krankenpflege ermöglicht schwerkranken oder langzeitbeatmeten Patienten, im häuslichen Umfeld versorgt zu werden, wozu auch spezialisierte Wohn- und Pflegeeinrichtungen gehören. Je nach Pflegegrad und ärztlicher Verordnung werden Leistungen der Ambulanten Pflege von den jeweiligen Kostenträgern übernommen. |
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